Der Teilnehmer nimmt auf eigene Gefahr an der Veranstaltung teil. Der Veranstalter übernimmt KEINE Haftung!
Der Teilnehmer hat den Anweisungen des Personals der Veranstaltung „Mission Teddybär 1.4“ Folge zu leisten. Weiters ist den Anordnungen etwaiger Organe der Straßenaufsicht, einschließlich des mobilen Begleitkommandos und der gemäß §97 Abs. 3 StVO 1960 idgF. Betrauten anderen geeigneten Personen.
Die Teilnehmer haben sich an die StVO 1960 und das KFG 1967 (insbesondere §102 & §106 KFG – Telefonverbot, Gurtenpflicht – Personenbeförderung) zu Halten.
HUPVERBOT: Hupkonzerte (StVO §22 Abs. 2 Abgabe von Warnzeichen nur für die Verkehrssicherheit notwendige Maßnahme).
AM VERANSTALTUNGSORT (BAUERNMARKTGELÄNDE FAAK/SEE) GILT ABSOLUTES HUPVERBOT! Am Abend bei der Lichterprobe dürfen die FZG. Nur auf Standgas laufen. Klappenauspuff bitte GESCHLOSSEN um unnötigen Lärm den Anrainern zuliebe zu vermeiden!
Es wird vorausgesetzt, dass jeder Teilnehmer ein anständiges Verhalten während der gesamten Charity-Veranstaltung zeigt!
Der Teilnehmer nimmt zur Kenntnis, dass jegliche Aufnahmen von Video oder Fotografie seiner Person unentgeltlich erstellt werden dürfen (unter Berücksichtigung der EU-Datenschutzgrundverordnung DSGVO) und er dem Verein „Mission Teddybär 1.4“ die Ausdrückliche Einwilligung zur Übertragung dieser Aufnahmen für jegliche Zwecke, welche dieser Charity-Veranstaltung in Verbindung stehen, erteilt!
Es obliegt dem Veranstalter bei nachweislich grobem Fehlverhalten des Teilnehmers vom Verein „Mission Teddybär 1.4“ zur Verfügung gestellten „Merchandising Artikel“, ausnahmslos abzunehmen und Ihn von der Veranstaltung zu verweisen!
Die Weitergabe von alkoholischen Getränken an Minderjährige ist „Strengstens untersagt“!